Erwachsenenschutzrecht - Selbstbestimmung im Alter

Senioren-Arena 11.18.2013 Der SRRB und die Sozialen Dienste der Stadt Baden luden zum Thema «Selbstbestimmung im Alter» ins RPB ein. Der Referent, Prof. Daniel Rosch, dipl. Sozialarbeiter und Professor der Fachhochschule Luzern, Kompetenzzentrum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, gab den zahlreich erschienenen Interessierten umfassend Aufschluss über das seit 1. Januar 2013 in Kraft getretene neue Erwachsenenschutzgesetz, welches das alte Vormundschaftsrecht ablöst und das Selbstbestimmungsrecht ins Zentrum stellt.
 
Mit einem Vorsorgeauftrag (VA) kann heute jede handlungsfähige Person selber bestimmen, wer im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit ihr Rechtsvertreter werden soll. Der VA muss selber von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder durch ein Notariat öffentlich beurkundet werden und sollte dem zuständigen Zivilstandsamt zur Registrierung mitgeteilt werden. Für den Fall einer Urteilsunfähigkeit ist somit sichergestellt, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, kurz KESB, vormals Vormundschaftsbehörde, davon Kenntnis erhält. Der VA gilt nur bis zum Tod, alles andere nachher ist erbrechtlich. Ein VA kann jederzeit neu abgefasst werden, es muss aber genau definiert sein, ob er den vorherigen ersetzt oder ergänzt.
 
Mit der Einführung des Erwachsenenschutzrechtes ist auch die rechtliche Verbindlichkeit der Patientenverfügung (PV) auf Bundesebene geregelt worden und gilt für alle Kantone. Mit einer Patientenverfügung kann eine urteilsfähige Person handschriftlich oder anhand eines Formulares mit Unterschrift festhalten, welchen medizinischen Massnahmen sie zustimmt und welche sie ablehnt im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit. Dadurch entlastet sie ihre Angehörigen. Eine PV sollte alle zwei Jahre angepasst und gegebenenfalls vom Hausarzt überprüft werden. Es gibt verschiedene Organisationen, die eine Vorlage für eine Patientenverfügung anbieten, unter anderem Pro Senectute, Baden, Caritas Aargau, Aarau, oder die Patientenstelle Aargau-Solothurn, Aarau.
Merkblätter über VA und PV mit weiteren Adressen für Vorlagen können unter www.srrb.ch abgerufen werden.
Zum Schluss verdankten die Präsidentin des SRRB, Ruth Blum, und die Leiterin der Sozialen Dienste in Baden, Hildegard Hochstrasser, im Namen des Stadtrates Baden die kompetente Aufklärung von Prof. Daniel Rosch über das sehr komplexe Thema.
Der vom RPB offerierte Apéro bot Gelegenheit zum regen Austausch.
 
SRRB azi

Literatur und Links zu Selbstbestimmung im Alter
«Wenn Erwachsene Schutz brauchen» von Walter Noser / Daniel Rosch, Beobachter-Buchshop.
Merkblatt Vorsorgeauftrag
Merkblatt Patientenverfügung
 
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