Die SVA beschäftigt 400 Mitarbeitende, hat 195 Zweigstellen in Gemeinden und vertritt 50'000 versicherte Unternehmen. Sie hat im vergangenen Jahr 243 Mio.
Franken an Ergänzungsleistungen (EL) ausbezahlt.
Die EL wurden 1966 eingeführt und sind eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Sie ist eine bedarfsabhängige Versicherungsleistung, auf die ein Anspruch
besteht und die durch Steuergelder finanziert wird (5/8 Bund, 3/8 Kantone).
Personen, deren Wohnsitz in der Schweiz ist, können EL mittels Anmeldeformular beantragen, das entweder auf der Gemeinde des Wohnorts oder direkt bei der SVA
bezogen werden kann. Der Anspruch wird aufgrund von anerkannten Ausgaben (u.a. Lebensbedarf inklusive Steuern, Wohnkosten, Unterhaltsbeiträgen, Gebäudeunterhalt,
Hypothekarkosten, Krankenkassenprämien usw.) und der häufigsten Einnahmen (z.B. Erbschaft, Liegenschaft, Erbverzicht usw.) berechnet. Der Verbleib im Wohneigentum
wird durch die Anrechnung von Freibeträgen, z.B. für selbstbewohnte Liegenschaften, gefördert. Die EL wird entweder periodisch/jährlich oder bedarfsabhängig (z.B.
Krankheitskosten) ausbezahlt und wird je nach Aufwand, der in einem Heim anfällt oder Zuhause unterschiedlich berechnet. Ein Anspruch auf EL besteht ab dem Monat
der Anmeldung. Nach einem Heimeintritt oder Ansuchen um Hilflosen-Entschädigung beträgt die Frist 6 Monate.
Aktuell ist eine EL-Reform 2019 in Bearbeitung. Das EL-Niveau soll erhalten bleiben und eine Verschiebung in die Sozialhilfe und Mehraufwand der Kantone
sollen vermieden werden, d.h. es soll eine «aufwandneutrale Reform» werden, was nicht leicht zu bewerkstelligen sein dürfte.
Den Abschluss der Veranstaltung bildete der Apéro, der diesmal aus Prosecco und Panettone bestand, und als Abwechslung von den Teilnehmenden an der Senioren-Arena
sehr geschätzt wurde.
Folien des Vortrags